Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde bereits am 16.7.2021 erlassen und tritt am 28.6.2025 in Kraft. Vier Jahre, in denen sich Firmen und Webseitenbetreiber Gedanken zur Umsetzung machen konnten. Doch, wie so oft, schiebt man unangenehme Dinge auf die Warteliste. Dabei muss es gar nicht unangenehm sein, die eigene Webseite barrierefrei zu gestalten. Viele der hier geforderten Maßnahmen, sollte eine gute Webseite ohnehin längst implementiert haben.

Zweck des Gesetzes ist, "im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach Maßgabe der Vorschriften zu gewährleisten. Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen, deren Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen."
Oder einfacher ausgedrückt, Webseiten so zu gestalten, dass Menschen mit Einschränkungen, diese Seiten auch wahrnehmen können. Dazu zählt:

  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, damit Menschen mit eingeschränkter Sehkraft, die Texte trotzdem gut lesen können.
  • Zoomfähigkeit der Seite, um Menschen mit eingeschränkten Sehfähigkeiten, die Vergrößerung der Texte zu ermöglichen.
  • Einfache Sprache des Textes, damit Menschen mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten, den Sinn der Texte ebenso erfassen können.
  • Bilder mit Alternativtext, um blinden Menschen den Inhalt eines Bildes zu beschreiben.
  • Untertitelung von Videos, um für hörgeschädigte Menschen, die gesprochenen Texte lesbar zu machen.

All diese Punkte werden aber bereits seit längerer Zeit auch von Google gefordert und zählen somit ganz klar zum Bereich der technischen Suchmaschinenoptimierung (SEO). Wer also die technischen Anforderungen an das BFSG erfüllt, verhilft gleichzeitig seiner Seite zu einer besseren Auffindbarkeit bei Suchmaschinen.

Download des Gesetzes

So, wie das Gesetz fordert, „in einer klaren und einfachen Sprache“ bestimmte Sachverhalte zu beschreiben, ist das Gesetz selbst leider nicht verfasst. Es obliegt natürlich Ihrem eigenen Anspruch, an der Sicherung Ihrer Informationen, ob Sie die Gesetzestexte im Original lesen möchten. Falls ja, können Sie den Text des Gesetzes, gerne als PDF downloaden, bzw. auf der offiziellen Seite des BMAS nach der aktuellsten Variante suchen. Wir haben übrigens bereits alle 38 Artikel für Sie (mehrmals) gelesen. Eine rechtliche Beratung können und möchten wir aber trotzdem nicht anbieten. Das ist einzig die Aufgabe von niedergelassenen Anwälten!

Was haben Sie von der Umsetzung des BFSG?

  1. Gesetzeskonformität

  2. Eine Webseite, die nicht nach den Kriterien des BFSG ausgeführt ist, widerspricht ab dem 28.6.2025 geltendem Recht. Dafür würden Sie auf alle Fälle eine Abmahnung riskieren!

  3. Bessere Lesbarkeit

  4. Eine gute Lesbarkeit in Bezug auf Kontrast und deutliche Darstellung, wird auch von Ihren Kunden mit guten Augen gerne gesehen!😉
    Hierzu zählt auch unbedingt eine responsive Darstellung der Webseite, also eine Anzeige, die sich automatisch an das Gerät anpasst. Dies ist auch ein wichtiger Faktor in Sachen SEO!

  5. Eine verständliche Webseite

  6. Sofern Sie mit der Webseite nicht vordringlich Ihre Doktorarbeit veröffentlichen möchten, sollten Sie Texte immer klar und - für Ihre Kunden - verständlich ausführen. Denn eine Seite, die Ihre Kunden nicht verstehen, hat ihren Zweck eindeutig verfehlt.

  7. Bilder, die von Google verstanden werden

  8. Bilder auf Webseiten, sollten ohnehin mit einem speziellen Alternativtext versehen werden. Dieser Alternativtext wird nicht nur von Screenreadern (vor)gelesen, sondern auch von Suchmaschinen verwendet, um den Inhalt der Bilder zu verstehen.

  9. Videos ohne Ton

  10. Durch die Untertitelung von Videos, können Ihre Kunden diese auch ohne Ton genießen. Das ist besonders in Umgebungen wichtig, in denen man seine Umgebung nicht zuhören lassen möchte oder kann. Denken Sie nur an die Benutzung des ÖPNV oder eines Wartezimmers.

Haben Sie noch Fragen zur Umsetzung des BFSG?

Wir können und möchten Sie nicht juristisch beraten. Aber wir können Ihre Webseite auf die Umsetzung der BFSG prüfen und Sie über eventuell notwendige Maßnahmen beraten.
Wir schützen Sie vor Abmahnungen, weil wir es können. Sicher!

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