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Was bedeutet das Urteil des EuGH für mich?

Das Urteil des EuGH vom 1.10.2019 bezieht sich auf die Verwendung von OptIn bei sogenannten Cookie-Balken. Dabei haben die Richter klar festgestellt, dass es nicht ausreicht dem Benutzer ein vorausgefülltes OptIn anzubieten. Vielmehr muss dem Benutzer bei der Vewendung von Cookies zu Trackingzwecken, freigestellt werden ob er mit deren Einsatz einverstanden ist. Dies ist aber nur mit einem leeren OptIn möglich.

Was bedeutet OptIn und OptOut?

Allgemein geht es darum, dem Besucher einer Webseite die Entscheidung darüber zu lassen, wie er mit Cookies umgehen möchte. Hier gibt es grundsätzlich drei verschieden Möglichkeiten:

  1. Ein einfacher Cookie-Balken mit dem Hinweis auf die Datenschutzerklärung. In dieser wird der Besucher darauf hingewiesen, dass er die Verwendung von Cookies in seinem Browser abschalten kann. Dabei handelt es sich dann um eine Zustimmung durch Unterlassen.
  2. Ein OptOut: hier wird dem Nutzer die Möglichkeit geboten, durch das Setzen eines Hakens, die Cookies abzulehnen. Wird der Haken nicht gesetzt, gilt dies als Zustimmung. Auch hier handelt es sich um eine Zustimmung durch Unterlassen.
  3. Ein OptIn: hier muss der Besucher der Webseite, explizit (mindestens) einen Haken setzen, wenn er mit der Verwendung von Cookies einverstanden ist. Wird kein Haken gesetzt, darf auch kein Cookie verwendet werden. Hier handelt es sich um eine aktive Einwilligung des Nutzers.

Welche Cookies sind davon betroffen?

Grundsätzlich muss man hier zwischen technisch notwendigen und damit (in der Regel) erlaubten Cookies und Cookies zu Trackingzwecken unterscheiden. Die Grenze zwischen diesen Cookies und die daraus resultierenden Folgen, können aber nur durch einen niedergelassenen Anwalt geklärt werden.
Es wird aber, meiner Ansicht nach, darauf hinauslaufen, dass alle nicht notwendigen Cookies ein OptIn erfordern.

Wie soll ich nun mit den Cookies auf meiner Seite umgehen?

Zuerst sollte durch einen Webentwickler festgestellt werden, welche Cookies auf Ihrer Seite gesetzt sind und zu welchem Zweck diese verwendet werden. Dabei könne wir Sie gerne unterstützen.
Anschließend sollten Sie sich durch einen Fachanwalt darüber beraten lassen, wie mit den entsprechenden Cookies umzugehen ist.
Danach lassen Sie die aufgezeigten Maßnahmen von einem Webentwickler auf Ihrer Seite umsetzen. Auch hier sind wir wieder Ihr verlässlicher Partner.

Wie kann ich meine Webseite sicher gestalten?

Die sicherste Art im Umgang mit Cookies ist, diese gar nicht zu verwenden. Dies ist auch aus Sicht des Datenschutzes die beste Lösung. Wir erstellen für Sie eine Webseite, die völlig ohne Cookies auskommt. Dabei sind unsere Seiten auch deutlich schneller, als vergleichbare Seiten eines CMS-Systems und wesentlich besser gegen Hacker abgesichert.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, wie wir Ihre Seite ohne den Einsatz von Cookies gestalten können.

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