Cookies sind kleine Dateien, die von einer Webseite auf dem Computer oder mobilen Gerät des Nutzers gespeichert werden. Sie enthalten Informationen über den Besuch der Webseite und werden oft verwendet, um die Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität der Seite zu verbessern. Obwohl Cookies für viele Websites unerlässlich sind, um eine personalisierte Erfahrung für die Nutzer zu schaffen, gibt es auch Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und Datensicherheit.

Die meisten Webbrowser akzeptieren Cookies standardmäßig, es sei denn, der Nutzer hat seine Einstellungen entsprechend angepasst. Cookies werden verwendet, um Informationen wie Login-Daten, Spracheinstellungen, Warenkorb-Informationen oder Nutzungsdaten zu speichern. Sie helfen dabei, dass die Webseite für den Nutzer schneller und effizienter funktioniert.

Es gibt jedoch auch Cookies, die das Verhalten der Nutzer verfolgen und Informationen über ihre Online-Aktivitäten sammeln. Diese sogenannten Tracking-Cookies werden oft von Werbenetzwerken verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Es ist wichtig zu wissen, dass die meisten Cookies nur für die Dauer des Besuchs auf der Webseite gespeichert werden, während andere für einen längeren Zeitraum oder sogar unbegrenzt gespeichert bleiben.

Um Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und Datensicherheit zu adressieren, haben viele Länder Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Cookies und Datenschutz verabschiedet. In der Europäischen Union müssen Webseiten beispielsweise den Nutzern mitteilen, welche Cookies sie verwenden und um Zustimmung bitten, bevor sie diese speichern. Diese Anforderungen sind Teil der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 in Kraft ist.

Website-Betreiber sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Cookies erfüllen und die Nutzer transparent darüber informieren, welche Cookies sie verwenden und warum. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Nutzer die Möglichkeit haben, Cookies abzulehnen oder ihre Einstellungen entsprechend anzupassen.

Was bedeutet das Urteil des EuGH für Sie?

Das Urteil des EuGH vom 1.10.2019 bezieht sich auf die Verwendung von OptIn bei sogenannten Cookie-Balken. Dabei haben die Richter klar festgestellt, dass es nicht ausreicht dem Benutzer ein vorausgefülltes OptIn anzubieten. Vielmehr muss dem Benutzer bei der Verwendung von Cookies zu Trackingzwecken freigestellt werden, ob er mit deren Einsatz einverstanden ist. Dies ist aber nur mit einem leeren OptIn möglich.

Was bedeutet OptIn und OptOut?

Allgemein geht es darum, dem Besucher einer Webseite die Entscheidung darüber zu lassen, wie er mit Cookies umgehen möchte. Hier gibt es grundsätzlich drei verschieden Möglichkeiten:
  1. Ein einfacher Cookie-Balken mit dem Hinweis auf die Datenschutzerklärung. In dieser wird der Besucher darauf hingewiesen, dass er die Verwendung von Cookies in seinem Browser abschalten kann. Dabei handelt es sich dann um eine Zustimmung durch Unterlassen.
  2. Ein OptOut: hier wird dem Nutzer die Möglichkeit geboten, durch das Setzen eines Hakens, die Cookies abzulehnen. Wird der Haken nicht gesetzt, gilt dies als Zustimmung. Auch hier handelt es sich um eine Zustimmung durch Unterlassen.
  3. Ein OptIn: hier muss der Besucher der Webseite, explizit (mindestens) einen Haken setzen, wenn er mit der Verwendung von Cookies einverstanden ist. Wird kein Haken gesetzt, darf auch kein Cookie verwendet werden. Hier handelt es sich um eine aktive Einwilligung des Nutzers.

Welche Cookies sind davon betroffen?

Grundsätzlich muss man hier zwischen technisch notwendigen und damit (in der Regel) erlaubten Cookies und Cookies zu Trackingzwecken unterscheiden. Die Grenze zwischen diesen Cookies und die daraus resultierenden Folgen, können aber nur durch einen niedergelassenen Anwalt geklärt werden.
Es wird aber, unserer Ansicht nach, darauf hinauslaufen, dass alle nicht notwendigen Cookies ein OptIn erfordern.

Wie sollen Sie nun mit den Cookies auf Ihrer Seite umgehen?

Zuerst sollte durch einen Webentwickler festgestellt werden, welche Cookies auf Ihrer Seite gesetzt sind und zu welchem Zweck diese verwendet werden. Dabei können wir Sie gerne unterstützen.
Anschließend sollten Sie sich durch einen Fachanwalt darüber beraten lassen, wie mit den entsprechenden Cookies umzugehen ist.
Danach lassen Sie die aufgezeigten Maßnahmen von einem Webentwickler auf Ihrer Seite umsetzen. Auch hier sind wir wieder Ihr verlässlicher Partner.

Wie können Sie Ihre Webseite sicher gestalten?

Die sicherste Art im Umgang mit Cookies ist, diese gar nicht zu verwenden. Dies ist auch aus Sicht des Datenschutzes die beste Lösung. Wir erstellen für Sie eine Webseite, die völlig ohne Cookies auskommt. Dabei sind unsere Seiten auch deutlich schneller als vergleichbare Seiten eines CMS-Systems und wesentlich besser gegen Hacker abgesichert.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, wie wir Ihre Seite ohne den Einsatz von Cookies gestalten können.
Sicher gegen Hacker. Sicher gegen Abmahnungen.

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